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EEG

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und eine zentrale Säule der Energiewende.

Erstmals in Kraft getreten ist das EEG im Jahr 2000 und regelt seitdem die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz. Des Weiteren garantiert es den Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

EEG 2021

Bundestag und Bundesrat haben eine Reform des EEG zum 01.01.2021 beschlossen. Ziel ist es, einen Ökostrom-Anteil von 65% bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Privaterzeuger können nun von der Gesetzesnovelle profitieren, da entscheidende Verbesserungen erzielt wurden!

Bis zu einem Eigenverbrauch von 30 kWp werden Privaterzeuger von der EEG-Umlage befreit (bislang galt die Befreiung nur bis 10 kWp).

Entgegen der ersten Gesetzesentwürfe gilt diese Befreiung auch für Altanlagen. Somit zahlen auch Besitzer einer ausgeförderten Ü20-Anlage keine EEG-Umlage mehr, wenn sie nach Förderende auf Eigenversorgung umstellen.

Bei ausgeförderten Ü20-Anlagen unter 7 kWp muss kein teurer Smart-Meter (=intelligenter Stromzähler) nachgerüstet werden.

Rechtliche Grundlagen und weitere Erläuterungen rund ums EEG finden Sie auf der folgenden Seite der Bundesregierung:

Rechtliche Grundlagen: Erneuerbare-Energien-Gesetz